Ultraschall

Ultraschalluntersuchungen

Drei Ultraschalluntersuchungen sind nach den “Mutterschafts-Richtlinien” im Regelfall vorgesehen:

  • 1. Screening: zwischen 08+0 und 11+6 Schwangerschaftswochen (SSW)
  • 2. Screening: zwischen 18+0 und 21+6 SSW
        • wahlweise
          2a: einfacher Basis-Ultraschall
          (nur Wachstumskontrolle)
          oder
          2b: erweiterter Basis-Ultaschall
          (zusätzlich genauere Untersuchung von Kopf, Hals und Rücken, Brustkorb und Rumpf des Kindes)
  • 3. Screening: zwischen 28+0 und 31+6 SSW

Bei auffälligen Befunden oder Verläufen sind ggf. weitere Kontrolluntersuchungen, Blutflußmessungen (Doppler) bei Mutter und Kind oder sogar eine Ultraschallfeindiagnostik durch spezialisierte Untersucher notwendig.

Bei normalem Schwangerschaftsverlauf können Sie selbstverständlich zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder 3-D-Ultraschall als Eigenleistung bei der Terminabsprache vereinbaren.
Sprechen Sie mich oder mein Team an.

Frühgeburtsrisiko

Um die 20. SSW ist eine Riskikoabklärung bezüglich einer drohenden Frühgeburt sinnvoll, die mithilfe einer transvaginalen Ultraschallmessung der Gebährmutterhalslänge (=Cervix-Länge) erfolgt (Eigenleistung).
Sollte eine verkürzte Länge festgestellt werden, können zusätzliche unterstützende Maßnahmen begonnen werden.